Luft darf rein - der Schall bleibt draussen

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Lärm - ein Problem unserer Zeit

Als bedeutendste aktuelle Umweltbelastung nimmt der Lärm bei Befragungen in der Bevölkerung seit Jahren den ersten Platz ein.

"Lärm ist das Geräusch der andern"

so hat es Kurt Tucholsky treffend beschrieben.


Ein Geräusch kann laut oder leise sein - Lärm ist es dann, wenn es stört. Der weitaus größte Teil der Lärmbelastung wird heute durch den Verkehrslärm verursacht, welcher insbesondere während der Nachtzeiten eine besondere Belastung für die Betroffenen darstellt.

Was viele Menschen nicht wissen -
Lärm macht krank.

Sowohl im Wachzustand und noch deutlicher während des Schlafs führt übermäßiger Lärm zu überhöhter Ausschüttung von Stresshormonen. Dies ist vergleichbar mit einer Schreckreaktion, die eine Verengung der Gefäße sowie die Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks zur Folge hat.


Langzeitstudien belegen hierzu bereits ab einem Lärmpegel von 53 dB(A) deutliche Auswirkungen. Die Folgen reichen von psychischen Störungen über ein erhöhtes Herzinfarkt-Risiko bis zu dauerhaften organischen Schädigungen.

Vorbeugende Maßnahmen

Vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung lärmbedingter Stressreaktionen sind daher von besonders hoher Bedeutung. Eine der wirkungsvollsten passiven Maßnahmen zum Selbstschutz gegen hohe Lärmimmissionen sind dezentral installierte Schalldämmlüfter. Sie versorgen die Bewohner bei geschlossenem Fenster mit gefilterter Frischluft und erfüllen ganz nebenbei die Anforderungen an die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Denn was nützen hochwertige Schallschutzfenster - wenn man sie zum Lüften öffnen muss? - Nichts!

Regelungen zum Schutz vor Lärm:

In der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) hat der Gesetzgeber die Art und den Umfang für schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm festgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben danach beim Neubau oder bei wesentlichen Änderungen öffentlicher Straßen oder Bahnlinien betroffene Anwohner einen Anspruch auf Schallschutz. So beteiligen sich Betreiber von Flughäfen, Autobahnen oder die Bahn innerhalb festgelegter Schallschutzprogramme bei hoher Lärmbelastung schutzbedürftiger Räume (Schlafräume) durch einen Zuschuss für die Ausstattung mit Schalldämmlüftern.