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23.10.2024

Förderung von Lüftungsanlagen in den einzelnen Bundesländern

 

Einführung in die Welt der Lüftungsanlagenförderung: Lüftungsanlagen spielen eine entscheidende Rolle für ein gesundes Raumklima und Energieeffizienz in Gebäuden. Doch nicht nur das ist wichtig, auch Förderprogramme können den Einbau solcher Anlagen attraktiver machen. In diesem Blogbeitrag tauchen wir ein in die vielfältige Landschaft der Förderung von Lüftungsanlagen in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands. Von Baden-Württemberg bis Thüringen gibt es unterschiedliche Programme und Zuschüsse, die Bauherren, Architekten und TGA-Planern dabei helfen, die Vorteile moderner Lüftungssysteme optimal zu nutzen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie von den Förderungen profitieren können. Bereiten Sie sich darauf vor, in die Welt der unterstützten Lüftungstechnik einzutauchen und Ihr Wissen zu erweitern!

 

Baden- Württemberg

Bezeichnung des Förderprogramms

Eigentumsfinanzierung BW – Z 15: Zusatzfinanzierung – Energieeffizienz

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien/ Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Modernisierung: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Bemerkungen

Die Zusatzförderung aus dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und energetisch Sanieren möchten. Die Zusatzförderung kann nur als Ergänzung zum Finanzierungsbaustein „Basisförderung Z 15-Darlehen“ in Anspruch genommen werden.

Förderfähig sind Vorhaben, wenn:

– die energetische Sanierung eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch Ihrer Immobilie herbeiführt 

– die energetische Sanierung innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung erfolgt

– die energetische Sanierung mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www.energie-effizienz-experten.de erfolgt

– die Maßnahmen den technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude entsprechen

Eines der folgenden Vorhaben vorliegt:

Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete:

– an der Gebäudehülle (zum Beispiel Fenster, Dach)

– an der Anlagetechnik (zum Beispiel Lüftungsanlage einbauen)

– an der Wärmeerzeugung / Heizungstechnik / Heizungsoptimierung

Darlehenshöhe bis zu 50.000 EUR

Ziel ist es, die CO2-Bilanz bereits bestehender Mietwohngebäude zu verbessern und Barrieren im Mietwohnungsbestand zu vermindern. Es muss sich um Modernisierungsmaßnahmen handeln. Hierzu gehört insbesondere:

Einbau von Lüftungsanlagen: Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der Investitionskosten. Eine Kombination mit Ergänzungsdarlehen der L-Bank für Maßnahmen außerhalb der KfW-Programme bis zu 100% der Investitionssumme ist möglich. Das Finanzierungsvolumen muss mindestens 200.000 EUR betragen.

 

Bayern

Förderung der Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften

Bemerkungen

Begünstigt sind alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie Barriere reduzierende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Zudem werden bauliche Maßnahmen, die nach den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – in der jeweils geltenden Fassung begünstigt.

Der Auszahlungskurs beträgt 100 %. Das Darlehen beträgt bis zu 85 % den der Förderzusage zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten.

 

Berlin

Bezeichnung des Förderprogramms:

IBB – Energetische Gebäudesanierung

ENEO-Zuschuss Energieberatung

IBB Wohnraum Modernisieren / Maßnahmen an Gemeinschaftseigentum

IBB Förderergänzungs-Darlehen

BENE Klima

IBB Wohnungsneubaufonds

Bemerkungen

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden vor 01.02.2002 zum KfW-Effizienzhaus, Baudenkmäler, Ersterwerb eines sanierten KfW-Effizienzhauses, Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete Heizung und Lüftung der KfW. Darlehen mit Verringerung des KfW-Zinssatzes um bis 0,6 % p.a. Bis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 100.000 € pro WE. Variable Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufzeit.

Unterstützung der Erstellung von Gutachten mit Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung für Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Investoren. Zuschuss 500 € bei 1-2 Wohneinheiten bis zu 2000 € bei > 100 WE.

Gefördert wird u.a. die Verbesserung der Energieeffizienz und Lärmschutz durch Wohnungsunternehmen, Vermieter, selbstnutzende Eigentümer. Zinsgünstiger Kredit der IBB bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs bei max. 100.000 € je Wohneinheit. Variable Laufzeiten und Zinsbindungsfristen. Kombination mit anderen Programmen unter Auflagen möglich.

Schließen von Finanzierungslücken als Ergänzung zu anderen Förderprogrammen der IBB. Bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs, zu stellen vor Vorhabenbeginn.

Berliner Unternehmen, die Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien steigern. Gefördert werden Investitionen, Planungsleistungen zum Teil, weitere Leistungen wir Projektsteuerung, Monitoring.

Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren in Berlin. Mietpreis- und Belegungsbindung und Mindestanteil von Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen. Kombination mit weiteren Förderprogrammen möglich.

 

Brandenburg

Bezeichnung des Förderprogramms

Wohneigentum Modernisierung/ Instandsetzung mit energetischer Sanierung

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Bemerkungen

Modernisierung, Instandsetzung, Kauf, Wohnflächen-erweiterung selbst genutzten Wohneigentums, Errichtung bis 01.02.2002. Nach der Maßnahme muss mind. Neubau-Niveau (EnEV) erreicht werden. Die geförderte Wohnung ist mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen, Kosten der Maßnahme mind. 500 €/m2. Neu ist Förderung bei Verkauf als Wohneigentum nach der Maßnahme, dann 1800 €/m2.

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 20 Jahren zinsfrei. Die Tilgung beträgt 3 % jährlich. Zusatzförderungen sind möglich. Gebunden an Gebietskulissen, d.h. Vorranggebiete Wohnen oder Sanierungsgebiete, Einkommensgrenzen.

Gefördert werden energieeffiziente Projekte zur Sanierung oder Neubau von Mietwohnraum. Bis 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren, Zinsbindung 10 Jahre, max. 100.000€ pro Wohneinheit. Zins gemäß aktuellen Konditionen der KfW, Tilgungszuschuss der KfW und zusätzlich der ILB möglich.

 

Hessen

Förderung für die energetische Modernisierung von Immobilien

Durch das neue Sonderprogramm Eigenheim wird in Hessen die Förderung der KfW durch das Land nochmals kräftig aufgestockt. Interessant ist das für alle, die mehrere Sanierungsmaßnahmen in Angriff nehmen. Ziel ist es, dass mehr Hessen ihre Häuser oder Wohnungen energetisch sanieren und so den Klimaschutz voranbringen. Dafür gewährt das Land nun einen Zuschuss von bis zu 15 %, der zusätzlich zu den Fördermitteln der KfW gewährt wird. Rechnet man KfW- und Landesförderung zusammen, erhalten Immobilienbesitzer so bis zu 60.000 Euro für eine Sanierung. Abgewickelt werden die hessischen Programme über die WI-Bank in Wiesbaden.

Stadt Frankfurt

Modernisierungsprogramm/Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnbestandes

Grundförderung in Stufen von 500 -750 € / m2 für alle Maßnahmen der Wohnungsmodernisierung, als Darlehen oder Zuschuss. Fördervoraussetzung ist ein energetischer Standard der um 30 % besser ist als EnEV für Bestandsbauten.

 

Mecklenburg Vorpommern

Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen im Rahmen der “Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinie – ModRL M-V vom 26.10.2021)“

Bemerkungen

Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung der Bevölkerung sowie zur Unterstützung der Stadtumbauprozesse und Sicherung stabiler Wohnungsmärkte.

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Darlehen zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung mit einem Teilschuldenerlass durch einen Tilgungsnachlass gewährt. Die Zuwendungen setzen sich zusammen aus Finanzhilfen des Bundes und des Landes.

Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1 000 Euro je Quadratmeter (m2) Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 104 000 Euro je Wohnung begrenzt. Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.

 

Niedersachsen

Energetische Modernisierung – Nbank

Darlehen – Energetische Modernisierung Mietwohnraum:

Gilt für Investoren, die Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden, energetisch modernisieren.

– Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhaus 55

– Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhaus 70

Zuschuss – Modernisierung von Mietwohnraum

– Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhaus 55

– Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhaus 70

 

Nordrhein- Westfalen

Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen.

Das Programm fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum inkl. Zweifamilienhäusern.

Fördervoraussetzungen und Kriterien:

progres.nrw – Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Gefördert werden zentrale Lüftungsanlagen im Neubau mit 1.000 € je Gebäude bzw. Wohneinheit, im Bestandsgebäude mit 2.000 €. Dezentrale Lüftungsanlagen werden mit 200 € je Gerät bzw. Gerätepaar und Raum bis max. 1.000 € pro Wohneinheit gefördert. Die maximale Förderung wird im Einzelfall entschieden.

Fördervoraussetzungen und Kriterien:

Bielefeld Stadtwerke GmbH

Antragsberechtigt sind Kunden/Kundinnen, die im Besitz einer gültigen Mitgliedskarte EnerBest Strom der Stadtwerke Bielefeld GmbH sind und die zur Raumbeheizung einen Energieträger der Stadtwerke Bielefeld GmbH nutzen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kunde/die Kundin in dem zu fördernden Objekt den Strom für den Haushalt ausschließlich von den Stadtwerken Bielefeld GmbH bezieht bzw. bei Neubauten beziehen wird und keine Zahlungsrückstände bei den Stadtwerken Bielefeld GmbH bestehen.

Stadt Düsseldorf

Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“

Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Gefördert werden Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung an privaten, zu Wohnzwecken sowie gemischt genutzten Neu- und Bestandsbauten mit Gewerbe- und Wohneinheiten. Die Stadt möchte mit dem Förderprogramm dabei unterstützen die Nebenkosten zu senken und einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten.

Fördervoraussetzungen und Kriterien:

Stadt Münster

Förderprogramm: Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster

– Förderbaustein 1: Altbausanierung: Zuschuss für den Einbau energiesparender Lüftungsanlagen

Die Stadt Münster gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster“ Fördermittel für eine energetische und klimaangepasste Optimierung von Wohngebäuden, die im Stadtgebiet der Stadt Münster liegen. Dazu gehört auch die Förderung des Einbaus energiesparender Lüftungsanlagen.

 

Rheinland-Pfalz

Förderprogramm: ISB-Darlehen – Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums (705)

Mit dem ISB-Darlehen Modernisierung finanziert die ISB die Modernisierung von bestehendem, selbst genutztem Wohnraum von Haushalten, sofern die Einkommensgrenze (höchstens 60 % über der Einkommensgrenze § 13 LWoFG) eingehalten wird. Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden, die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird, die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglicht wird, barrierefreies Wohnen ermöglicht wird.

Fördervoraussetzungen und Kriterien:

– Für Haushalte mit bis zu 4 Personen Darlehen bis maximal 60.000, – €

– Für jedes weitere Haushaltsmitglied Erhöhung um 5.000, – €

– Zinssatz von 1,60 % bis 1,70 %, je nach Dauer der Zinsfestschreibung

– Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahre frei wählbar

– Tilgungszuschuss: max. 15,00 % der Darlehenssumme, maximal 6000 €

Förderprogramm: ISB Darlehen – Modernisierung vermieteten Wohnraums (753)

In diesem Programm des Landes Rheinland-Pfalz wird die Modernisierung von Mietwohnungen gefördert. Förderschwerpunkte sind bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen und energetische Modernisierungen. Die Förderung erfolgt in der Regel in Ergänzung zur Finanzierung der Hausbank mit einem nachrangig durch Grundpfandrecht gesicherten Darlehen der ISB (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen).

Fördervoraussetzungen und Kriterien:

– Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohngebäuden

– Darlehen von bis zu 110.000, – € je Wohnung- maximal bis zur Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten

– Zinssatz von 0,5 % festgeschrieben für 15 Jahre- nach Ablauf der Zinsbindung marktübliche Verzinsung

– Tilgung mindestens 2,0 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen

– Tilgungszuschuss von bis zu 25 % des Darlehens

Neben der Förderung nach diesem Programm dürfen andere Förderangebote des Landes für denselben Zweck nicht in Anspruch genommen werden

 

Saarland

Bezeichnung des Förderprogramms

Saarländische Wohnraumförderung Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum

Modernisierung von Mietwohnraum

Erwerb von Bestandsobjekten mit Modernisierung

Bemerkungen

Modernisierung von- Wohnungen in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern – selbstgenutzten Eigentumswohnungen

Der förderbare Modernisierungsaufwand je Wohnung muss mindestens 12.500 € betragen.

– bis 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten

– max. 60.000 €- Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein

Modernisierung: bis 80% der förderfähigen

Modernisierungs-kosten, max. 60.000 €

 

Sachsen

SAB – Förderergänzungsdarlehen

Das Förderergänzungsdarlehen dient der Ergänzung der Finanzierung von geförderten Wohnungsbaumaßnahmen. Die Festlegungen des jeweiligen zu ergänzenden Förderprogramms (z.B. zur Kumulierbarkeit oder zum Eigenleistungsanteil) sind zu beachten.

 

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt MODERN

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden

Gewährt werden kann ein Annuitätendarlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit je Programmteil. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung/Modernisierung.Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro je Programmteil.

 

Thüringen

Thüringer Aufbaubank

Gefördert werden bauliche Maßnahmen an und im Gebäude und innerhalb von Wohnungen, die den Gebrauchswert erhöhen, sowie Maßnahmen der modernisierungsbedingten und/oder technisch notwendigen Instandsetzung und heizenergiesparende MaßnahmenAntragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer*in und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen. Die Förderung (Baudarlehen und Baukostenzuschuss) kann bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die zunächst bis zum 30.06.2022 verlängerte Richtlinie 2021 wurde am 27.06.2022 erneut und bis zum 31.12.2022 verlängert, trägt aber jetzt als Bezeichnung „Programmjahr 2022“.

 

Nachdem Sie nun einen Einblick in die Förderung von Lüftungsanlagen in den verschiedenen Bundesländern erhalten haben, wird deutlich, wie wichtig es ist, sich über die Unterstützungsmöglichkeiten für den Einbau effizienter Lüftungssysteme zu informieren. Durch gezielte Fördermaßnahmen können Sie nicht nur Ihre Umweltbilanz verbessern, sondern auch von finanziellen Vorteilen profitieren. Denken Sie daran, dass eine gut geplante und geförderte Lüftungsanlage nicht nur zu einem angenehmen Raumklima beiträgt, sondern auch langfristig Energiekosten sparen kann. Nutzen Sie die vorhandenen Förderungen und Zuschüsse, um Ihre Lüftungsanlage auf den neuesten Stand zu bringen und somit sowohl Ihren Wohnkomfort als auch die Umwelt zu unterstützen.

 

Übrigens:

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